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   VGH Baden-Württemberg, 24.09.1987 - 2 S 520/87   

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VGH Baden-Württemberg, 24.09.1987 - 2 S 520/87 (https://dejure.org/1987,6415)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.09.1987 - 2 S 520/87 (https://dejure.org/1987,6415)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. September 1987 - 2 S 520/87 (https://dejure.org/1987,6415)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1988 - 2 S 1719/88

    Hausmüllgebühren - Äquivalenzprinzip, Gleichheitssatz, Kostendeckung

    Dieser Grundsatz vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte indessen nur so lange zu rechtfertigen, wie nicht mehr als 10 v.H. der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (BVerwG Urteil vom 1.8.1986, NVwZ 1987, 231 [BVerwG 01.08.1986 - BVerwG 8 C 112.84] ; Beschluß vom 19.9.1983, BVerwGE 68, 36/41; Normenkontrollbeschluß des Senats vom 1.7.1987, a.a.O.; Urteil des Senats vom 24.9.1987 - 2 S 520/87 -).

    Wie sich die beseitigungspflichtige Körperschaft ihrer bundesrechtlich begründeten Abfallbeseitigungspflicht (vgl. § 3 Abs. 2 AbfG-Bund) entledigt, steht innerhalb der Grenzen, die ihr durch das Abfallgesetz des Bundes sowie das Landesabfallgesetz gezogen sind, in ihrem weit gespannten Organisationsermessen, das - abgesehen von den einfachgesetzlichen Schranken- im wesentlichen nur durch das auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhende Willkürverbot eingeschränkt ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.10.1983 - 10 S 1683/82 - Urteil vom 24.9.1987 - 2 S 520/87 -).

    Dieses ist erst dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sachlich einleuchtender Grund für die Gleich- oder Ungleichbehandlung nicht finden läßt (BVerfGE 9, 334/337 [BVerfG 16.06.1959 - 2 BvL 10/59] ; 17, 319/330; BVerwG, Urteil vom 16.9.1981, DVBl. 1982, 76; Urteil vom 1.8.1986, NVwZ 1987, 231; Urteil des Senats vom 24.9.1987 - 2 S 520/87 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1988 - 2 S 1720/88

    Gefäßtarif für Gewerbemüll; Gliederung eines Entsorgungsgebiets in Bezirke;

    Wie sich die beseitigungspflichtige Körperschaft ihrer bundesrechtlich begründeten Abfallbeseitigungspflicht (vgl. § 3 Abs. 2 AbfG/Bund) entledigt, steht innerhalb der Grenzen, die ihr durch das Abfallgesetz des Bundes sowie das Landesabfallgesetz gezogen sind, in ihrem weit gespannten Organisationsermessen, das - abgesehen von den einfachgesetzlichen Schranken - im wesentlichen nur durch das auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhende Willkürverbot eingeschränkt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.1983 - 10 S 1683/82 - Urteil vom 24.09.1987 - 2 S 520/87 -).

    Dieses ist erst dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sachlich einleuchtender Grund für die Gleich- oder Ungleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfGE 9, 334/337; 17, 319/330; BVerwG, Urteil vom 16.09.1981, DVBl. 1982, 76; Urteil vom 01.08.1986, NVwZ 1987, 231; Urteil des Senats vom 24.09.1987 - 2 S 520/87 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2004 - 2 S 1998/02

    Verpflichtung, die Gebührentatbestände in der Abfallgebührensatzung so

    Auch wenn die Einzelergebnisses dieser in den Jahren 1974/75 durchgeführten Messungen keine Allgemeinverbindlichkeit auf Dauer für sich in Anspruch nehmen können (vgl. Senatsurteile vom 25.3.1982, KStZ 1982, 213, vom 24.9.1987 - 2 S 520/87 - und vom 8.12.1989 - 2 S 361/89 -), kann es nach diesen Untersuchungen jedenfalls keinem Zweifel unterliegen, dass ein Zusammenhang zwischen der Zahl der Grundstücksbewohner und der Abfallmenge besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90

    Bemessung der Abfallbeseitigungsgebühr - Gebührenkalkulation

    So darf der Satzungsgeber, wie in der Rechtsprechung des erk. Senats geklärt ist, in den Gebührensatz einen von der Menge des anfallenden Mülls unabhängigen Grundbetrag einstellen, der die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten abgelten soll (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1982 -- 2 S 1378/81 --, KStZ 1982, 213; Urteil vom 22.9.1983 -- 2 S 920/82 --; Urteil vom 24.9.1987 -- 2 S 520/87 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 2 S 361/89

    Bemessungsmaßstab für Abfallbeseitigungsgebühren

    Auch wenn die Einzelergebnisse dieser in den Jahren 1974/75 durchgeführten Messungen keine Allgemeinverbindlichkeit für sich in Anspruch nehmen können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 25.3.1982 -- 2 S 1378/81 --, KStZ 1982, 213 und vom 24.9.1987 -- 2 S 520/87 --), kann es nach diesen Untersuchungen jedenfalls keinem Zweifel unterliegen, daß ein Zusammenhang zwischen der Zahl der Grundstücksbewohner und der Abfallmenge besteht.
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